Erbrecht

Familie lässt sich nicht aussuchen. Sie passiert. So im Fall von Herrn P. Als außereheliches Kind geboren, bleibt der leibliche Vater für ihn ein Fremder. Der Kontakt ist auf gelegentliche Geburtstagsgrüße reduziert. Dann, nach mehr als 40 Jahren, die große Überraschung: Herr P. erfährt vom Tod seines Vaters. Die Unterlagen zum Verlassenschaftsverfahren weisen kein nennenswertes Erbe aus. Herr P. wendet sich an drklein.legal. Eine intensive Recherche ergibt, dass der Verstorbene ein beträchtliches Vermögen besessen hat. Es ist in eine Privatstiftung eingebracht. Außergerichtlich erhält Herr P. einen gut dotierten Anteil aus dem Stiftungsvermögen. Mehr sehen, mehr erreichen.

Kompetenzfelder

Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Ermittlung der Ansprüche
  • Wahrung, Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche
Testamentserrichtung
  • Festlegung der Erben und der Erbanteile unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Beratung bei Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Erörterung der Vor- und Nachteile
  • Aufzeigen der Möglichkeiten
  • Festlegen der optimalen Übergabe

Kontakt

Dr. Klein - Rechtsanwalt in Graz

Dr. Alexander Klein, LL. M.

Hofgasse 3
8010 Graz, Österreich

T +43 316 828820
F +43 316 828820-10
E office@drklein.legal

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© Mag. Dr. Alexander Klein, LLM, 2022

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