Familie lässt sich nicht aussuchen. Sie passiert. So im Fall von Herrn P. Als außereheliches Kind geboren, bleibt der leibliche Vater für ihn ein Fremder. Der Kontakt ist auf gelegentliche Geburtstagsgrüße reduziert. Dann, nach mehr als 40 Jahren, die große Überraschung: Herr P. erfährt vom Tod seines Vaters. Die Unterlagen zum Verlassenschaftsverfahren weisen kein nennenswertes Erbe aus. Herr P. wendet sich an drklein.legal. Eine intensive Recherche ergibt, dass der Verstorbene ein beträchtliches Vermögen besessen hat. Es ist in eine Privatstiftung eingebracht. Außergerichtlich erhält Herr P. einen gut dotierten Anteil aus dem Stiftungsvermögen. Mehr sehen, mehr erreichen.