Seit Jahrzehnten schon ist das elegante Zinshaus in Zentrumsnähe der ideale Standort für einen großen, namhaften Konzern. Und ebenso lange ist der Mietzins außergewöhnlich niedrig. Mittlerweile kann von den Mieteinnahmen nicht einmal mehr die Erhaltung des Hauses finanziert werden. Einer Mietzinserhöhung stimmt der Konzern nicht zu. Die Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Struktur des Mieters und eine sorgfältige Recherche zum letztbegünstigten Eigentümer durch drklein.legal zeigen, dass sich die Eigentumsverhältnisse in der Mietergesellschaft verändert haben. Der Eigentümer des Zinshauses hat nun das Recht, das Entgelt anzuheben. Eine deutliche Mietzinserhöhung wird ausgehandelt. Mehr sehen, mehr erreichen.