Frau F. hat immer wieder Schmerzen. Die bisherigen Behandlungen bleiben ohne Wirkung. Auf Anraten ihres Arztes entschließt sich Frau F. zu einer Operation. Nach dem Eingriff treten Komplikationen auf, die zu irreversiblen Schäden führen. Wurde womöglich falsch operiert? Aus einem Vergleich der Befunde aus der Klinik mit der Zweitmeinung aus einer Privatordination, die vor der OP eingeholt wurde, fördert drklein.legal folgendes zutage: Offensichtlich wurden medizinische Details in den Klinikbefunden nachträglich verändert, um die falsch gewählte Operationsmethode zu rechtfertigen. Frau F. wird Schadenersatz in beträchtlicher Höhe zugesprochen. Mehr sehen, mehr erreichen.