Verträge sind gut, Kontrolle ist besser. Das erfährt Herr S. am eigenen Leib, als ihm sein Vermieter die für die Wohnung hinterlegte Kaution zum Ende des Mietvertrages nicht zurückzahlen will. Nach eingehender Recherche findet drklein.legal heraus, dass im Fall von Herrn S. aufgrund wohnbauförderungsrechtlicher Sonderbestimmungen das Mietrechtsgesetz voll zur Anwendung kommt. In einem Gerichtsverfahren zugunsten von Herrn S. wird nicht nur die Rückzahlung der Kaution erwirkt. Weil der Mietvertrag nicht gesetzmäßig ausgestaltet war, wird Herrn S. sogar ein zusätzlicher, die Kaution um ein Vielfaches übersteigender Geldbetrag überwiesen. Mehr sehen, mehr erreichen.
Das Ziel ist die optimale Vertragserrichtung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erfordernisse. Das Mandanteninteresse zu sichern, darauf liegt der Fokus. Ausserdem erhalten Mandanten eine kurze und klare Zusammenfassung des oft komplexen und kompizierten Vertragsinhaltes.
Liste von häufigen Vertragserrichtungen
Wer einen Vertrag unterschreibt, sollte verstehen was er unterschreibt. Nicht immer ganz einfach, wenn Verträge sehr komplex sind und kompliziert formuliert wurden.
Wo viel Geld im Spiel ist, ist eine Absicherung des Transfers besonders wichtig. Als Ihr Treuhänder sorgt Dr. Klein dafür, dass der Verkäufer rechtzeitig den Kaufpreis erhält und der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird.
Dr. Alexander Klein, LL. M.
Hofgasse 3
8010 Graz, Österreich
T +43 316 828820
F +43 316 828820-10
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